Charterpfandversicherung für wissbegierige

Die Charterpfandversicherung ist ein Thema, das für unsere Kunden sehr interessant ist, weshalb sie heute am neugierigsten ausführlicher wird.

Ist die Versicherung unter allen Umständen gültig?

Die Charter-Einlagensicherung unterliegt wie jede andere Versicherung gewissen Vorbehalten. Abhängig von der Versicherungsgesellschaft und der Höhe des Beitrags kann es einige Ausnahmen geben. Die allgemeine Regel ist einfach: Je höher die Prämie, desto weniger Ausnahmen, je niedriger die Prämie, desto mehr Ausnahmen. Im Allgemeinen ist eine Versicherung nicht immer gültig.

Was kann unversichert bleiben?

In den meisten Fällen deckt eine Versicherung nicht die grobe Fahrlässigkeit des Skippers ab, dh ein Skipper beschädigt beispielsweise eine andere Yacht unter Alkoholeinfluss. Eine Versicherung wird nicht bezahlt. Im Falle einer billigen Versicherung sind zum Beispiel der Verlust eines Bootes oder Bootsmotors, der Verlust eines Ankers, Schäden an den Seiten, Schäden an den Segeln, dh die wahrscheinlichsten Fehlfunktionen, nicht gedeckt. Eine gute Versicherung (meistens die teuerste) deckt alle möglichen Vorfälle ab. Aus diesem Grund lohnt es sich, die Bedingungen für Versicherung, Kaution, Miete während des Empfangs der Yacht zu prüfen, da sich herausstellen kann, dass sie nicht enthalten, was wirklich mit uns geschehen kann.

Sei hier und jetzt schlau

Woher wissen Sie, wie bei einem bestimmten Schiff und einer bestimmten Versicherung? Leider müssen Sie die Versicherungsbedingungen während des Verfahrens zur Erlangung einer Yacht lesen. Am einfachsten ist es, direkt zu fragen, welche Versicherung nicht versichert ist.

Sogenannte No Deposit Charters

Auch für den Fall, dass wir keine Anzahlung leisten, da die Versicherung im Charterpreis oder Charterpaket enthalten ist, können wir bei grober Fahrlässigkeit zur Deckung des Schadens gezwungen sein. Keine Anzahlung bedeutet keine Haftung.

Kommerzielle Kreuzfahrten

Wenn wir mit einem gemieteten Skipper oder einem Skipper, der eine Yacht mietet und eine bezahlte Kreuzfahrt arrangiert, an einer kommerziellen Kreuzfahrt teilnehmen, funktioniert die Einlagensicherung möglicherweise nicht. Diese Art der Versicherung bietet in der Regel nur gemeinnützige Kreuzfahrten an.

Bei gewerblichen Flügen muss der Skipper eine eigene Versicherung für den Fall des Einzahlungsausfalls haben, außerdem muss er seine Tätigkeit legal ausüben. Leider ist es gängige Praxis, Skipper anzuwerben, die über entsprechende Genehmigungen und Segelpraktiken verfügen, aber in dem Land, in dem die Charter durchgeführt wird, nicht legal arbeiten oder nicht ordnungsgemäß versichert sind.

Trotz allem funktioniert es ?

Das wichtigste ist jedoch, dass die Einlagensicherung in der Praxis funktioniert :). Die beschriebenen Fälle sind in gewisser Weise Ausnahmen. Aus unserer Erfahrung und dem Feedback unserer Kunden geht eindeutig hervor, dass die Einlagensicherung ein angemessener Aufwand ist und 99% der Probleme löst, die mit dem Abzug von einer Yachtkaution verbunden sind, und Ihnen einen erholsamen Urlaub ohne Stress bietet.

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